JAEG-Rechner: Dürfen Sie in die PKV wechseln?
Angestellte können nur dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresbruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Prüfen Sie es in zwei Eingaben.
Hintergrund
Was die JAEG ist — und warum 2026 ein besonderes Jahr ist
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist die Einkommensschwelle, ab der Angestellte aus der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung heraustreten dürfen. Für 2026 liegt sie bei 77.400 €. Wird sie regelmäßig überschritten, ist ein Wechsel in die PKV grundsätzlich möglich — nicht automatisch sinnvoll.
Für 2027 ist eine außerordentliche Erhöhung auf voraussichtlich rund 84.600 € geplant (Stand: Juni 2026). Wer dann unter der neuen Grenze liegt, verliert die Wechselmöglichkeit über das Einkommen. Für manche Einkommen ist 2026 deshalb das letzte offene Fenster.
Die JAEG gilt nur für Angestellte — Selbstständige und Verbeamtete folgen eigenen Regeln.
Das heißt nicht: jetzt schnell wechseln. Es heißt: die eigene Lage in Ruhe prüfen, solange die Möglichkeit besteht. Eine Fehlentscheidung in beide Richtungen — übereilter Wechsel oder verpasstes Fenster — wirkt jahrzehntelang nach.
Quellen
- Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 — Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 Euro (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 SGB V — Versicherungsfreiheit oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und deren jährliche Fortschreibung anhand der Lohnentwicklung
- GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz — vom Bundeskabinett beschlossene außerordentliche Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 1. Januar 2027; der konkrete Wert (voraussichtlich rund 84.600 Euro) wird erst mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 im Herbst 2026 verbindlich
- Historische Werte 2024 (69.300 Euro) und 2025 (73.800 Euro): Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnungen der jeweiligen Jahre
Grenzfälle
Wenn die Antwort nicht eindeutig ist
Variable Boni und Tantiemen
Nur vertraglich fest zugesicherte Zahlungen zählen zum regelmäßigen Jahresentgelt. Schwankende Erfolgsbeteiligungen führen häufig zu Grenzfällen — und genau dann lohnt der zweite Blick.
Gehaltserhöhung im laufenden Jahr
Steigt das Entgelt unterjährig über die JAEG, wechselt der Status grundsätzlich nicht rückwirkend. Maßgeblich ist das voraussichtliche Jahresentgelt nach der Erhöhung — sauber dokumentiert.
Teilzeit, Elternzeit, Sabbatical
Reduzierte Arbeitszeit kann das regelmäßige Jahresentgelt unter die JAEG drücken — mit Folgen für eine bestehende PKV. Solche Pläne gehören vor den Wechsel, nicht danach.
Sie dürfen wechseln. Aber sollten Sie?
Die JAEG beantwortet nur eine Frage: ob ein Wechsel rechtlich möglich wäre. Ob er für Ihre Lebenssituation, Ihre Gesundheit und Ihre langfristige Planung sinnvoll ist, klärt der Eignungs-Check — ehrlich und ohne Verkaufsdruck.
Häufige Fragen
